Willkommen in der Marktgemeinde Pucking

Gemeindevorstand

(1) Der Gemeindevorstand besteht aus dem Bürgermeister, aus einem bis höchstens drei Vizebürgermeistern und aus den weiteren Vorstandsmitgliedern. Ein direkt gewählter Bürgermeister, der einer Fraktion angehört, die nach § 26 Abs. 2 keinen Anspruch auf Vertretung im Gemeindevorstand hat, ist beratendes Mitglied des Gemeindevorstands; er ist in die Gesamtzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes gemäß Abs. 1a nicht einzurechnen. (Anm: LGBl. Nr. 82/1996, 152/2001)

(1a) Die Gesamtzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes beträgt in Gemeinden

mit 9 oder 13 Gemeinderatsmitgliedern 3,

mit 19 Gemeinderatsmitgliedern 5,

mit 25 oder 31 Gemeinderatsmitgliedern 7 (Anzahl der GV-Mitglieder in Pucking),

mit 37 Gemeinderatsmitgliedern 9.

Mehr Informationen und eine Übersicht über die 7 Gemeindervorstandsmitglieder erhalten Sie durch einen Klick auf "Gemeindevorstand der Marktgemeinde Pucking".


Zuständig