Für Kinder wird Eltern, unabhängig von Ihrer Beschäftigung oder Ihrem Einkommen, Familienbeihilfe gewährt. Die Höhe der Familienbeihilfe wird durch das Alter des Kindes bestimmt:
Alter des Kindes | Betrag pro Monat |
ab Geburt | 105,40 Euro |
ab 3 Jahren | 112,70 Euro |
ab 10 Jahren | 130,90 Euro |
ab 19 Jahren | 152,70 Euro |
Zuschlag für erheblich behindertes Kind | 138,30 Euro |
Leben mehrere Kinder in der Familie, erhöht sich der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe um folgende Beträge (sogenannte Geschwisterstaffelung):
> für zwei Kinder um monatlich 12,80 Euro
> für drei Kinder um monatlich 47,80 Euro
> für vier Kinder um monatlich 97,80 Euro
> für jedes weitere Kind um monatlich 50,00 Euro
Die Familienbeihilfe müssen Sie bei der zuständigen Stelle
(Wohnsitzfinanzamt) beantragen. Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich
erfolgen. Das Antragsformular erhalten Sie unter anderem am Gemeindeamt oder beim Wohnsitzfinanzamt bzw. stellen wir es Ihnen auch als Online-Formular zur Verfügung - klicken Sie dazu einfach auf den unten angeführten Link.
Formular Familienbeihilfe