Des Öfteren werden wir hinsichtlich der Erhaltungsbeiträge kontaktiert.
Wir dürfen darauf hinweisen, dass diese vom Land OÖ vorgegeben sind und auch der dazugehörige Mindestbetrag.
Als Marktgemeinde könnten wir das Doppelte verlangen, tun dies aber nicht und heben nur den Mindestsatz ein!
Auf das Merkblatt und die dazugehörige Verordnung darf verwiesen werden:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Dokumente%20IKD/Merkblatt_Novelle_2024.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_OB_20231031_78/LGBLA_OB_20231031_78.pdfsig