Willkommen in der Marktgemeinde Pucking

Anzeigepflichtige Bauvorhaben

Folgende Bauvorhaben, welche der Baubehörde vor Beginn der Bauausführung anzuzeigen (anzeigepflichtige Bauvorhaben) sind, soweit § 26 der OÖ. Bauordnung 1994 i.d.g.F. nichts anderes bestimmt finden Sie unter § 25 der OÖ. Bauordnung 1994 i.d.g.F.


Zuständig