Willkommen in der Marktgemeinde Pucking

Hundehaltung

Für Hundebesitzer gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten, die im Tierschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.

 Wichtige Information: 

Es besteht für alle in Österreich gehaltenen Hunde eine Pflicht zur Kennzeichnung mit Mikrochip. Der Chip wird auf Kosten des Hundehalters oder der Hundehalterin vom Tierarzt spätestens bis zum dritten Lebensmonat des Hundes eingesetzt. Das Bundesministerium für Gesundheit stellt zur überregionalen Zusammenarbeit eine österreichweite Tierschutzdatenbank zur Verfügung.
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung noch nicht gekennzeichnete Hunde sind bis zum 31. Dezember zu kennzeichnen. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung bereits gekennzeichnete Hunde sind bis spätestens 31. Dezember zu melden.

Hundeanmeldungen und Hundeabmeldungen werden von der Wohnsitzgemeinde durchgeführt. Bei der Anmeldung wird an den Hundebesitzer bzw. Hundebesitzerin eine Hundemarke für ihren Vierbeiner ausgegeben. Für die Hundemarkte ist eine Gebühr in der Höhe von € 4,-  zu entrichten.
Weiters ist eine jährliche Hundesteuer in der Höhe von € 44,30 für "normale Hunde" und eine Hundesteuer in der Höhe von € 20,-- für Wachhunde zu entrichten.


Link zum OÖ Hundehaltegesetz

Link zur OÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung

Zuständig