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Reisepass

Allgemeine Informationen zu den Reisepässen

Seit dem 16. Juni 2006 können bei den Passbehörden nur mehr Sicherheitspässe beantragt werden. Seit diesem Zeitpunkt werden nur mehr Reisepässe mit einem Chip im rückwärtigen Passdeckel (nicht sichtbar) und einem gedruckten Foto ausgegeben, d.h. es werden die Personaldaten und biometrische Daten (digitales Passbild) auf einem Datenträger in den österreichischen Pässen gespeichert.

Mit 30. März 2009 wurden in Österreich aufgrund der Vorgabe der Europäischen Union der neue Sicherheitspass mit Fingerabdruck eingeführt.

Der neue Sicherheitspass wird mit einem Chip ausgestattet, auf dem zusätzlich zu den bisherigen Merkmalen die zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Durch die Fingerabdrücke im Chip wird die Fälschungssicherheit erhöht und die eindeutige Zuordnung des Passes zu seinem Besitzer oder zu seiner Besitzerin noch einfacher nachweisbar. Bei Minderjährigen wird der Fingerabdruck erst ab zwölf Jahren erfasst.

Alle bereits ausgestellten Reisepässe behalten die auf dem Dokument angegebene Gültigkeit.

Nach dem Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2009 gilt ab 15. Juni 2009 Folgendes:

ab 15. Juni 2009 werden - auch für Kinder - ausschließlich Reisepässe mit Chip ausgestellt. Wie bisher werden bei Kindern unter 12 Jahren die Fingerabdrücke nicht erfasst.

ab 15. Juni 2009 sind keine neuen Kindermiteintragungen mehr möglich. Bestehende Kindermiteintragungen verlieren ab 15. Juni 2012 ihre Gültigkeit. Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt unberührt.

Der EU-konforme rote Sicherheitspass wird wie bisher für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt (ausgenommen Kinderreisepässe). Nach Ender der Gültigkeit muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden - Verlängerungen sind nicht möglich.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Bediensteten des Meldeamtes Tel.: 07229 88911-14 gerne zur Verfügung.

help.gv.at - Reisepass Infos

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