Willkommen in der Marktgemeinde Pucking

Hundehaltegesetz sowie Hundean- und abmeldung

Bei der Hundeanmeldung erhalten Sie eine Hundemarke für Ihren Vierbeiner, weiters müssen Sie einen Haftpflichtversicherungsnachweis vorlegen.

Ebenfalls vorzulegen ist der geforderte Sachkundenachweis der seit dem Hundehaltegesetz 2002 Pflicht ist.

Bei der Hundeanmeldung wird sofort die Hundesteuer in Höhe von jährlich € 44,30,-- fällig. Falls Sie bereits in einer anderen Gemeinde die Hundesteuer bezahlt haben, weisen Sie bitte die Zahlungsbestätigung vor, somit müssen Sie die Hundesteuer nicht noch einmal entrichten.


Hundehaltegesetz 2002

OÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung

Zuständig

Formulare