Ihr Wegweiser durch österreichische Behörden
Einleitung:
HELP.gv.at ist eine behördenübergreifende Plattform im Internet, die Sie – ausgehend von konkreten Lebenssituationen, wie etwa Schwangerschaft, Geburt, Heirat oder Wohnen – über Amtswege in Österreich informiert und teilweise deren elektronische Erledigung zulässt. HELP.gv.at versteht sich als Drehscheibe zwischen Behörden und Bürgerinnen/Bürgern, wobei Kriterien wie Transparenz, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit und die Konzentration auf das Wesentliche im Vordergrund stehen.
Auf HELP.gv.at finden Sie zu mehr als 180 Lebenssituationen rund um die Uhr nützliche Informationen über Behördenwege, die dazu erforderlichen Dokumente, anfallende Gebühren, Fristen sowie jederzeit abrufbare Formulare und Vorlagen.
Online-Amtswege:
Im März 2001 wurden die ersten Online-Amtswege freigeschaltet. Seit diesem Zeitpunkt ist es möglich, Verwaltungsverfahren (wie etwa Ausstellung einer Geburts- oder Heiratsurkunde, Veranstaltungsanmeldung) in bestimmten Gemeinden/Bezirkshauptmannschaften über Amtsweg online, elektronisch abzuwickeln.
Die Hauptkriterien für die Auswahl der Verfahren sind der Nutzen für Bürgerinnen/Bürger und Behörden sowie ausreichende Frequenz und einfache Umsetzung. Die Zahl der Partnerbehörden ist von ursprünglich fünf auf mittlerweile über 1.000 herangewachsen und wächst stetig weiter.
Mit dem Inkrafttreten des E-Government-Gesetzes am 1. März 2004 kann für die Erledigung von Amtswegen auch die Bürgerkarte (Chipkarte oder Handy-Signatur) verwendet werden. Sie ermöglicht es, Anträge elektronisch zu signieren. Dadurch können Amtswege vollständig am Bildschirm abgewickelt werden.
HELP.gv.at bietet mit "Online-Amtswege" die Möglichkeit, Verwaltungsverfahren auf dem elektronischen Weg abzuwickeln und fungiert somit als Vermittler zwischen Behörden und Bürgerinnen/Bürgern.
Dabei stellt HELP.gv.at ein Web-Formular zur Verfügung, welches am Bildschirm auszufüllen ist. Nach Betätigung des Sendebuttons, werden die eingegebenen Daten der Behörde in ihrer elektronischen Einlaufstelle zur Verfügung gestellt.
Anschließend erhält die Benutzerin/der Benutzer eine Sendebestätigung und die zuständige Behörde eine E-Mail, dass ein neuer Antrag eingelangt ist. (Der Abruf der Daten erfolgt durch einen Download oder über eine XML-Schnittstelle.)
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