(1) Der Gemeindevorstand besteht aus dem
Bürgermeister, aus einem bis höchstens drei Vizebürgermeistern und aus
den weiteren Vorstandsmitgliedern. Ein direkt gewählter Bürgermeister,
der einer Fraktion angehört, die nach § 26 Abs. 2 keinen Anspruch auf
Vertretung im Gemeindevorstand hat, ist beratendes Mitglied des
Gemeindevorstands; er ist in die Gesamtzahl der Mitglieder des
Gemeindevorstandes gemäß Abs. 1a nicht einzurechnen. (Anm: LGBl. Nr.
82/1996, 152/2001)
(1a) Die Gesamtzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes beträgt in Gemeinden
mit 9 oder 13 Gemeinderatsmitgliedern 3,
mit 19 Gemeinderatsmitgliedern 5,
mit 25 oder 31 Gemeinderatsmitgliedern 7
(Anzahl der GV-Mitglieder in Pucking),
mit 37 Gemeinderatsmitgliedern 9.
Mehr Informationen und eine Übersicht über die 7 Gemeindervorstandsmitglieder erhalten Sie durch einen Klick auf "Gemeindevorstand der Marktgemeinde Pucking".