§ 18 (Auszug aus der Oö. Gemeindeordnung)
Abs. 1
Die Anzahl der Mitglieder des Gemeinderats beträgt in Gemeinden mit
Abs.2
Die Einwohnerzahl gemäß Abs. 1 bestimmt sich nach dem von der Bundesanstalt Statistik Österreich in der Statistik des Bevölkerungsstands festgestellten und kundgemachten Ergebnis zum Stichtag 31. Oktober des der Gemeinderatswahl zweitvorangegangenen Kalenderjahres und gilt für die gesamte Wahlperiode.
Auf Grund der Bestimmungen der Oö. Gemeindeordnung umfasst der Gemeinderat 25 Mitglieder die sich nach der Wahl im September 2021 auf folgende Parteien aufteilen. Auf die FPÖ entfallen 11 Mandate, die ÖVP ist mit 10 Mandaten und die SPÖ mit 4 Mandaten im Gemeinderat vertreten.
Partei anzeigen Alle FPÖ ÖVP SPÖ