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Bewilligungspflichtige Bauvorhaben

Folgende Bauvorhaben bedürfen einer Bewilligung der Baubehörde (Baubewilligung), soweit die §§ 25 und 26 der OÖ. Bauordnung 1994 i.d.g.F. nichts anderes bestimmen. Die bewilligungspflichtigen Bauvorhaben entnehmen Sie aus dem § 24 der OÖ. Bauordnung i.d.g.F.




Zuständig