Folgende Bauvorhaben bedürfen einer Bewilligung der Baubehörde (Baubewilligung), soweit die §§ 25 und 26 der OÖ. Bauordnung 1994 i.d.g.F. nichts anderes bestimmen. Die bewilligungspflichtigen Bauvorhaben entnehmen Sie aus dem § 24 der OÖ. Bauordnung i.d.g.F.