Willkommen in der Marktgemeinde Pucking

Wahlkartenanträge EU-Wahl

Wahlkarte in Urne

©pixabay

Text 

Wahlkartenanträge EU-Wahl 

Die Wahllokale sind am Wahltag geöffnet von 08:00 bis 13:00, bei Ortsabwesenheit, Krankheitsbedingt oder bei Auslandsaufenthalt machen Sie Gebrauch einer BRIEFWAHL und fordern Sie Ihre Wahlkarte auf an. 

Achtung! Ausweispflicht – Wahlinformation allein genügt nicht!

Wahlkartenanträge für die EU-Wahl am Sonntag, 9. Juni 2024 können ab sofort am Marktgemeindeamt Pucking in folgender Weise gestellt werden:

Ø Mündlich:

Persönlich vor Ort, ab sofort, unter Vorlage eines Ausweises (Personalausweis, Pass, Führerschein, etc.)

Ab 20. Mai besteht - bei persönlicher Abholung der Wahlkarte - zusätzlich die Möglichkeit, sofort am Gemeindeamt zu wählen und die verschlossene, mit der eidesstattlichen Erklärung versehene Wahlkarte direkt der Gemeindewahlbehörde zu übergeben. 

Eine spätere Abgabe am Gemeindeamt, beispielsweise, wenn die Wahlkarte mit nach Hause genommen wurde, ist NICHT möglich. Diese Wahlkarte muss der Bezirksverwaltungsbehörde übermittelt werden.

Ø Schriftlich unter Beilage einer Kopie eines Ausweisdokumentes, 

per Mail an gemeinde@pucking.ooe.gv.at oder postalisch an Marktgemeinde Pucking, Puckinger Straße 5, 4055 Pucking

Ø Onlinebeantragung über https://www.meinewahlkarte.at/

Verschiedene Authentifizierungsmöglichkeiten: ID-Austria, Antragscode (amtliche Wahlinformation), Lichtbildausweis, Reisepassnummer

!!! Nicht möglich: telefonische Beantragung, Beantragung mit Vollmacht

Für die Beantragung der Wahlkarte ist eine Begründung unbedingt erforderlich (Ortsabwesenheit am Wahltag, dienstliche Verhinderung, Auslandsaufenthalt, etc.)

Die Wahlkarten werden am 16. Mai 2024 flächendeckend an die Bezirksverwaltungsbehörden übermittelt und sollten den Gemeinden dann ab 17. bzw. 20. Mai 2024 zur Verfügung stehen. Ab diesem Zeitpunkt können Wahlkarten ausgestellt und versandt bzw. abgeholt werden.

 

 

30.04.2024